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Pflegeversicherung nach § 36 SGB XI

Zum 1. April 1995 wurde die gesetzliche Pflegeversicherung eingeführt.
Mit Anerkennung einer Pflegestufe (I-III) können Sie die Leistungspakete der Pflegeversicherung abrufen.
Aufgrund unseres Versorgungsvertrages nach § 72 SGB XI (Pflegesachleistung gemäß § 36 SGB XI) mit den Pflegekassen erbringen wir sämtliche Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung.
Siehe Grundpflege / Pflegeergänzungsgesetz.
Siehe § 45 und Verhinderungspflege.

§ 45 Schulung in der häuslichen Umgebung

Nach § 45 SGB XI besteht die Möglichkeit eine Schulung in der häuslichen Umgebung abzurufen. Für Patienten, deren Pflegeeinstufung anerkannt wurde, trägt die Pflegekasse die Kosten.

Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Besuchstermin.

Investitionskosten

Die anfallenden Investitionskosten für die Pflegekassenpatienten (gesetzlich vorgegeben) werden von den 14 Krankenpflegevereinen getragen, somit entfällt eine weitere zusätzliche finanzielle Belastung für den Patienten.

Krankenpflegeverein

Krankenpflegevereinsmitglieder, die nicht in der Pflegekasse anerkannt sind, erhalten bei Inanspruchnahme von Hilfen / Leistungen Nachlässe bei

Bei Pflegekassenpatienten werden die gesetzlichen Investitionskosten von den Krankenpflegevereinen getragen.

Bleiben oder werden Sie deshalb Mitglied in einem Krankenpflegeverein.

 


© Sozialstation St. Elisabeth e.V. · Friedrich-Ebert-Str. 57 · 78166 Donaueschingen · Kontakt