Über uns
· Willkommen
· So erreichen Sie uns
· Gründung und Träger
· Impressum
· Das Team
· Gallerie
· Kooperationspartner
· Grundpflege
· Palliativpflege
· Behandlungspflege
· Pflegeversicherung
· Investitionskosten
· Krankenpflegeverein
· Hauswirtschaft
· Verhinderungspflege
· 24h-Betreuung
· Betreuung
· Nachtbetreuung
· Pflegeleistungs-ergänzungsgesetz
· Gesprächskreis
· Krankenpflegekurs
· Rufbereitschaft
· Zusammenarbeit
· Pflegeüberleitung
· Pflegehilfsmittel
· Pflegeberatung
· Hausnotruf
· Essen_auf_Rädern
· Hospizbetreuung
Es ist oft nicht notwendig, einen ambulanten Pflegedienst mit der Pflege eines Pflegebedürftigen zu beauftragen, da viele Angehörige diese Aufgabe sehr kompetent und gewissenhaft übernehmen. Einige Pflegebedürftige werden zu Hause von ihren Angehörigen betreut, Pflegeberatung
Manchmal ergibt sich aber eine Situation, in der pflegende Angehörige sich vor ein unlösbares Problem gestellt sehen und professionelle Beratung und Anleitung benötigen. Siehe auch § 45.
Rufen Sie uns einfach an, damit wir Ihre persönliche Situation besprechen können. Wir vereinbaren dann gerne einen Termin und besuchen Sie zu Hause.Pflegeberatungsgespräche nach § 37.3
ohne einen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen.
Beziehen diese nun Geldleistungen ihrer Pflegekasse (Pflegestufen I-III),
ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass innerhalb eines bestimmten
Zeitintervalls ein sogenanntes Pflegeberatungsgespräch
durchgeführt wird. Weiterhin können in diesem Rahmen
Maßnahmen zur Verbesserung der Pflegesituation angeregt werden.
Wir bieten Pflegeberatungsgespräche nach § 37.3 an.
Rufen Sie uns einfach an, um einen Termin mit uns zu vereinbaren.